Allen, die auf die Denkmalschutzbehörde setzen und deren Unfehlbarkeit und Durchsetzungskraft schätzen, sei das Beispiel Türmhäuschen in der Württemberger Straße 47 als abschreckendes Beispiel genannt.
Im Bebauungsplan der Stadt Bruchsal „Badstraße, Hans-Thoma-Straße und Steighohle“ vom Mai 1974 wird „das Gebäude mit Turm, Württemberger Str. 47 [als] ein im Kunstdenkmälerband […] aufgenommenes Baudenkmal“ genannt. Weiter heißt es, „im Einvernehmen mit dem Landesdenkmalamt Baden-Württemberg soll das Wohnhaus Württemberger Str. 47 abgebrochen werden. Der dann freigestellte, in eine Grünanlage einbezogene Altstädter Wachtturm mit einem Ansatz der alten Stadtmauer bleibt als Zeugnis der Geschichte dem Stadtbild Bruchsals erhalten. Er ist ein Kulturdenkmal […]. Die Erhaltung des Wachtturms liegt im öffentlichen Interesse. Seine […] Stellung gibt ihm als Markierung einen besonderen städtebaulichen Wert.“
Trotz des immensen Protestes der Bruchsaler Bevölkerung wurde der Altstädter Wachtturm aus dem 14. Jahrhundert entgegen aller Beteuerungen aus dem Rathaus doch abgerissen zugunsten einer überdimensionierten Rennstrecke auf den Scheelkopf. Diese städtebauliche Sünde kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Dieses Beispiel zeigt, wie in Bruchsal in der Vergangenheit mit Baudenkmälern umgegangen wurde und dass sich die Denkmalschutzbehörde als Papiertiger erwies. Diese Geschichtsvergessenheit zeigt sich nicht nur bei dem stillschweigend in Kauf genommenen Verfall des Alten Wasserwerks.
Bebauungsplan Badstraße, Hans-Thoma-Straße, Steighohle Begründung
(RES)